Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
(1) Jeder ist willkommen – An den Veranstaltungen der KVHS kann jede Person, ungeachtet ihrer Bildung, Herkunft, Nationalität, Religionszugehörigkeit oder ihres Berufes, teilnehmen.
(2) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der VHS (KVHS Neunkirchen), auch für solche, die auf dem Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Als Veranstaltungen werden alle Leistungsangebote der KVHS bezeichnet.
(3) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der KVHS. Insoweit tritt die KVHS nur als Vermittler auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Diese können in den Geschäftsräumen der KVHS eingesehen werden.
(4) Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
(5) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail). Erklärungen der KVHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird und sich aus zwingend gesetzlichen Formvorschriften nichts anderes ergibt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Der Veranstaltungsvertrag kommt durch die schriftliche, telefonische oder elektronisch (Email, Online Anmeldung, Fax, Anmeldeformular) übermittelte Anmeldung bei der KVHS Neunkirchen und die Annahme durch die KVHS zustande.
(2) Bei den örtlichen Volkshochschulen ist die jeweilige Leitung für die Anmeldung zuständig; auch die Geschäftsstelle in Ottweiler nimmt Anmeldungen entgegen.
(3) Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen der KVHS anerkannt. Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr.
(4) Die AGB sind Bestandteile des Vertrages.
(5) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(6) In der Regel verschickt die KVHS keine gesonderten Anmeldebestätigungen, sondern informiert die angemeldeten Teilnehmenden falls die Veranstaltung nicht zustande kommt.
3. Rücktritt vom Vertrag und Kündigung durch die Teilnehmenden
(1) Abmeldungen können ausschließlich in schriftlicher Form von der KVHS Geschäftsstelle entgegengenommen werden, andernfalls bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
(2) Eine Abmeldung oder Kündigung direkt vor Ort bei den örtlichen Leitungen oder bei den Dozenten ist unwirksam.
(3) Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung. In diesem Fall bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
(4) Ein Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Erklärung der Teilnehmenden gegenüber der KVHS ist bis zum 5. Werktag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei rechtzeitigem Eingang der Erklärung entfällt die Zahlungspflicht. Bei einer Abmeldung weniger als 5 Werktage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 40 % der Kursgebühr fällig.
(5) Nach Veranstaltungsbeginn können die Teilnehmenden den Vertrag schriftlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Teilnahme aus wichtigem Grund (Krankheit, Wohnortwechsel, etc.) nachweislich nicht mehr möglich ist. In diesem Fall werden die bis dahin stattgefundenen Termine zahlungspflichtig.
4. Rücktritt vom Vertrag durch die KVHS
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmer wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen- Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die KVHS vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.
(2) Die KVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der durchgeführten Unterrichteinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner ohne Wert ist.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde.
(2) Die KVHS kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Ein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr entsteht dadurch nicht.
(3) Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten kann der Kurs in Absprache mit den Teilnehmenden mit einer anteiligen Nachzahlung durch die Teilnehmenden oder mit einer Verkürzung der Unterrichtseinheiten durchgeführt werden.
6. Kursgebühren
(1) Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die Teilnehmenden zur Zahlung der im Kursprogramm ausgeschriebenen Kursgebühr verpflichtet, unabhängig davon, wie viele Unterrichtseinheiten tatsächlich in Anspruch genommen werden.
(2) Die Teilnehmergebühren sind grundsätzlich per Lastschrift zu zahlen. In Ausnahmefällen kann eine Überweisung erfolgen.
(3) Ermäßigungen müssen bei der schriftlichen Anmeldung unter Vorlage des entsprechenden Nachweises beantragt werden. Folgende Ermäßigungen können gewährt werden:
- 50 % Inhaber der Kreiskarte
- 30 % Inhaber der Ehrenamtskarte
- 20 % Schüler, Studenten, Auszubildende und Bundesfreiwilligendienstleistende
(4) Materialkosten sind grundsätzlich nicht in der Kursgebühr enthalten.
7. Bescheinigungen
(1) Auf Wunsch stellt die Geschäftsstelle der KVHS Neunkirchen eine Bescheinigung über den Kursbesuch aus, welche Angaben über Kursdauer, Entgelt und Inhalt enthält. Per Post können die Bescheinigungen nur noch gegen Zahlung der Portogebühren ausgehändigt werden. Ansonsten werden sie im Kurs übergeben bzw. können bei der Geschäftsstelle persönlich abgeholt werden.
8. Hausordnung
(1) Die KVHS ist in vielen Unterrichtsräumen nur Gast. Wir bitten unsere Teilnehmende, die jeweils geltende Hausordnung zu beachten. Weiterhin bitten wir Sie die zur Verfügung gestellten Einrichtungs- und sonstigen Gegenstände pfleglich zu behandeln.
9. Haftung
(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der KVHS erfolgen auf eigene Gefahr.
(2) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin/des Vertragspartners oder der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen die KVHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Der Ausschluss gemäß Absatz 2 gilt ferner dann nicht, wenn die KVHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten). Dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin/der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die KVHS haftet nicht für Schäden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmern von privaten Fahrgemeinschaften entstehen.
10. Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht
(1) Für den Fall, dass die Anmeldung nach den Vorschriften über den Fernabsatz zustande kommt, finden Sie nachfolgend die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen:
(2) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Geschäftsstelle der KVHS über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns vor der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.